Quereinstieg Erzieher/in Qualifizierter Abschluss

Berlin sucht Fachkräfte im Quereinstieg.
Aus verwandten Berufen.

Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation

Für den Quereinstieg können Sie nun Ihren mit dem Erzieherberuf verwandten qualifizierten Berufsabschluss anerkennen lassen.

Hinweise zur Anerkennung

Die Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation ermöglicht Ihnen die Arbeit in einer Berliner Kita oder im Bereich der ergänzenden und außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung in der Primarstufe an Ganztagsschulen.

Mit dieser Anerkennung erhöhen Sie Ihre Bewerbungschancen und werden im Personalschlüssel der jeweiligen Einrichtung berücksichtigt.

Nutzen Sie hierfür den Antrag auf Anerkennung als Quereinsteiger mit einem qualifizierten pädagogischen Berufsabschluss: Download

Weiterbildungsauflagen

Personen mit einem qualifizierten pädagogischen Berufsabschluss qualifizieren sich berufsbegleitend neben der Tätigkeit in Berliner Kitas oder im Bereich der ergänzenden und außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung in der Primarstufe an Ganztagsschulen, je nach pädagogischer Vorbildung im Basiskurs oder im Kombinationskurs zur Sozialpädagogischen Fachkraft. Für die Teilnahme am Kurs erhalten Sie mit der Anerkennung eine Teilnahmeberechtigung. Die Kosten werden seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht übernommen.

Diese Kurse finden an staatlichen und privaten Fachschulen für Sozialpädagogik statt. Eine Auflistung dieser Fachschulen können Sie hier als PDF herunterladen.

Für die Anerkennung werden mindestens neun Monate einschlägige pädagogische Praxis nach der Anerkennung vorausgesetzt.

Nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahmen können Sie als Fachkraft anerkannt werden.
Nutzen Sie hierfür den Antrag Sozialpädagogische Fachkraft oder das als Anlage dem Anerkennungsbescheid beiliegende Formular: Download

Sie finden Ihren Berufsabschluss nicht in der Liste auf der vorigen Seite?

Wenn Ihr Berufsabschluss als gleichwertig zu einem der oben genannten Berufe eingeschätzt werden kann, ist unter Umständen dennoch eine Anerkennung denkbar.

Dabei wird für diese Beurteilung die Kombination aus pädagogischer Ausbildung (mindestens 3jährige Ausbildung auf Fachschulniveau) und ggf. der bisherigen nachweisbaren beruflichen Praxis herangezogen. In diesem Fall vereinbaren Sie einen Termin bei der Kitaaufsicht (zentrale Anerkennungsstelle) zur Überprüfung und ggf. Anerkennung Ihres Abschlusses. Aktuell sind leider keine persönlichen Termine möglich, nutzen Sie bitte die Möglichkeiten einer Kurzberatung zu den angegebenen Telefonzeiten und reichen Sie aussagefähige Unterlagen ein. Mehr Infos

Es empfiehlt sich jedoch vorab die Beratung der Berliner Bildungsberatungsstellen zu nutzen, die ebenso eine erste Einschätzung und ggf. auch Hinweise zu anderen Wegen zu einer pädagogischen oder anderen beruflichen Tätigkeit geben. Mehr Infos

Kontakt

  • Zugang rollstuhlgeeignet
  • Aufzug rollstuhlgerecht
  • WC rollstuhlgerecht
  • Fahrradstellplatz